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Datenschutz

(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verband den Namen, die Adresse und die Bankverbindung des Beitretenden bzw. seiner Mitglieder oder Organe auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen des Verbands gespeichert. Jedem Mitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Diese personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Jedes Mitglied ist mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

(2) Mit der Datenverarbeitung beschäftigten nichtverbandsangehörigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Mitgliederdaten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit durch den Verband auf das Datengeheimnis zu verpflichten und sie sind darauf hinzuweisen, daß das Datengeheimnis auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fortbesteht.

(3) Die sich aus § 4g Abs. 2a BDSG ergebenden Verpflichtungen obliegen dem Vorstand.

(4) Mitgliederlisten werden nur an Personen des Dachverbandes DCB, WDCV und an Verbandsmitglieder übermittelt, die eine Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederlisten erfordert. Jedes Verbandsmitglied ist mit dieser Übermittlung seiner Daten einverstanden und hat für das Einverständnis seiner Mitglieder zu sorgen.

(5) Machen Mitglieder geltend, daß sie die Mitgliederlisten zur Wahrnehmung ihrer satzungsmäßigen Rechte, insbesondere der Minderheitsrechte nach § 37 Abs. 1 BGB benötigen, so werden die Mitgliederlisten vom Vorstand nur gegen eine schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass die Daten ausschließlich zu berechtigten Zwecken verwendet werden.

(6) Personenbezogene Daten von ausgeschiedenen Mitgliedern, welche die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuerlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab dem Tag des Ausscheidens aufbewahrt.

(7) Jedes Mitglied hat entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des BDSG Anspruch auf Auskunft über zu seiner Person gespeicherte Daten, Berichtigung zu seiner Person gespeicherter falscher Daten, Sperrung zu seiner Person gespeicherter Daten, deren Richtigkeit sich nicht feststellen lässt, und Löschung zu seiner Person gespeicherter Daten, deren Speicherung unzulässig ist.